Ettlingen, 14.03.2021

Der Vorstand des TSC Sibylla Ettlingen gibt den Saal mit sofortiger Wirkung für seine Turnierpaare frei – die seit Montag 7. März 2021 gültige Landesverordnung Baden-Württemberg erlaubt den Vereinen, dass bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten in Vereinsräumen trainieren. Das sind für den Tanzsport umgerechnet zwei Paare. Die Paare sollen dabei „kontaktarm“ trainieren. Trotz steigender Inzidenz-Werte und teilweiser Ausgangssperre soll also Vereinssport wieder ermöglicht werden. Diese Öffnung ist allerdings an die jeweils aktuellen Inzidenzwerte gebunden und kann so jederzeit erweitert, aber auch wieder einkassiert werden.

Der Vorstand des TSC Sibylla Ettlingen gibt also den Saal mit sofortiger Wirkung für seine TURNIERPAARE frei; das übliche Procedere der Saalbelegung und Saalnutzung muss dabei weiterhin beachtet werden: Raumbelegungen im Online-Kalender eintragen, Maskenpflicht bis in den Saal, Händedesinfektion zu Beginn, Eintrag in der Kontaktliste, Saal moppen, Flächendesinfektion am Ende des Trainings. Bitte während eures Trainings die Luftreinigungsgeräte einschalten, sie filtern 99,95 % der Aerosole aus der Luft und halten so den Saal Corona-frei.

Einige Details aus der aktuellen Verordnung (Stand 07.03.2021):

Als Paare gelten erst einmal Paare, die zusammen in einem Haushalt leben; also Ehepaare und feste Partnerschaften. Aber auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen in dieser Verordnung als ein Haushalt (FAQ zur Corona-Verordnung vom 11. März) – das ist zwar wenig logisch, aber für die Saalorganisation dienlich: Es können also immer zwei Paare parallel trainieren. Wir schlagen trotzdem vor, dass ihr euch so organisiert, dass im Wesentlichen nur ein Paar den Saal nutzt.

Zwei Paare sind zwei Haushalte, ein Paar und ein Trainer sind ebenfalls zwei Haushalte, also Coaching oder Privatstunden sind ebenfalls wieder erlaubt. Der Vorstand wird besprechen, ob die Trainer für ein zeitlich gestaffeltes Einzeltraining zur Verfügung stehen können.

Auch die Bestimmung kontaktarm, unter der man sich Einzel-Durchtanzen oder Übungshaltungen in Ballonabstand vorstellt, findet eine verblüffend einfache Ausgestaltung: Der körperliche Kontakt ist grundsätzlich ausgeschlossen, das gemeinsame Tanzen der Paare allerdings wird erlaubt.

Zum Nachlesen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/