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Jahreshauptversammlung des Clubs am 22. März 2009

Mit Volldampf voraus: Neuer Vorstand beim TSC Siby


Der TSC Sibylla hat eine neue Vorstandsmannschaft: Rudi Gallus-Groß wird als 1. Vorsitzender weiterhin die Geschäfte des Vereins verantwortlich führen, sein Stellvertreter ist Dirk Lange, der als 2. Vorsitzender und „Urgestein“ des Vereins tätig sein wird. Als Kassier wählte die Versammlung Joachim Hirth, als Schriftführer wurde Jochen Strassner bestimmt, Sportwartin ist Nadine Güll. Unterstützt werden sie bei Veranstaltungen von Gerda Riemer und Klaus und Renate Höger, bei der Abnahme des Tanzsportabzeichens von Vera Wilde. Die Geschäftsstelle und das Info-Telefon bleiben bei Dorothee Le Maire.

Vor den Wahlen gab der 1. Vorsitzende einen Überblick über die Veranstaltungen des letzten Jahres, in dem der Verein seinen 20. Geburtstag feierte, für sein bürgerschaftliches Engagement mit einem „Stern des Sports“ ausgezeichnet wurde und mit dem Sibylla-Ball den Gesellschaftstanz in das städtische Leben brachte. Finanziell steht der Verein gut und gesichert auf beiden Füßen. Auch die sportliche Bilanz kann sich sehen lassen. Die Zahl der im Turniertanz aktiven Paare wurde vergrößert, quer durch alle Alters- und Leistungsgruppen, in Standard und Latein. Das konsequente Engagement im Kinder- und Jugendbereich sowie der Jungsenioren zeigt positive Früchte.

Die Versammlung schloss sich einem Mitgliedsantrag an, „Arbeitsstunden“ von den Mitgliedern einzufordern, um die vielen kleineren und größeren Tätigkeiten zu erledigen, die im Laufe eines Jahres anfallen. Ein Verein ist nur so gut und leistungsfähig wie seine Mitglieder.

Die Themen der Jahreshauptversammlung



Die Tagesordnungspunkte und Satzungsänderungen lagen rechtzeitig 14 Tage vor der Versammlung den Mitgliedern vor:

Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung des Vorsitzenden
TOP 2: Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
TOP 3: Jahresberichte des Vorstandes
TOP 4: Bericht der Kassenprüfer
TOP 5: Aussprache
TOP 6: Entlastung des Vorstandes
TOP 7: Vorstandswahlen
TOP 8: Wahl der Kassenprüfer
TOP 9: Satzungsänderung

Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit fordert das Finanzamt Ettlingen eine Ergän-zung des §2 der Vereinssatzung vom 10.02.2008. Bisherige Fassung von §2 Gemeinnützigkeit: „Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf kein Mitglied durch Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.“

Neufassung von §2 Gemeinnützigkeit:Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf kein Mitglied durch Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Inhaber von Vereinsämtern sind eh-renamtlich tätig.“

TOP 10: Anträge
TOP 11: Verschiedenes


Im Anschluss an die Versammlung stand man bei einem Glas Sekt zusammen und ließ den Tag ausklingen.